Stundensatz berechnen im Handwerk: So kalkulieren Sie Ihren Stundenverrechnungssatz
Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den Sie Ihren Kunden für eine Arbeitsstunde in Rechnung stellen. Er liegt deutlich über dem Stundenlohn Ihrer Mitarbeiter, denn er muss alle Kosten Ihres Betriebs tragen: Löhne mit Nebenkosten, Fahrzeuge, Miete, Versicherungen, Ihren eigenen Unternehmerlohn und einen Gewinn.
Wer den Satz nach Gefühl festlegt oder sich an Mitbewerbern orientiert, weiß nicht, ob er damit Geld verdient. Die folgende Rechnung orientiert sich am Kalkulationsschema der Handwerkskammern. Sie brauchen dafür vier Schritte und Ihre Zahlen aus dem letzten Jahr oder eine gute Schätzung.
Warum Lohn plus Aufschlag nicht reicht
Ein Mitarbeiter ist im Jahr viele Stunden im Betrieb, aber nicht alle davon lassen sich einem Kunden berechnen. Urlaub, Krankheit, Feiertage, Fahrzeiten, Material holen und Baustelle einrichten kosten Zeit, die niemand bezahlt. Die Kosten des Betriebs fallen trotzdem an.
Deshalb rechnet man andersherum: Zuerst werden alle Kosten eines Jahres zusammengezählt. Dann teilt man sie durch die Stunden, die tatsächlich auf einer Rechnung stehen.
Schritt 1: Produktive Stunden ermitteln
Ein Jahr hat 365 Tage. Abzüglich 104 Tagen Wochenende und der gesetzlichen Feiertage, deren Zahl je nach Bundesland schwankt (hier 11), bleiben 250 Arbeitstage. Davon gehen Urlaub und Krankheit ab. Mit 30 Urlaubstagen und 15 Krankheitstagen sind das 45 Ausfalltage. Es bleiben 205 Tage, bei 8 Stunden pro Tag also 1.640 Stunden Anwesenheit pro Person.
Auch diese Stunden sind nicht alle verrechenbar. Der Anteil, der wirklich auf der Rechnung steht, heißt Produktivität. Setzen Sie hier ehrlich an, was in Ihrem Betrieb nach Fahrzeiten, Rüstzeiten und Materialbesorgung übrig bleibt. Im Beispiel unten sind es bei den Mitarbeitern 75 Prozent.
Als Inhaber verbringen Sie viel Zeit mit Angeboten, Büro und Kundenterminen. Ihre eigene Produktivität ist deshalb meist niedriger, im Beispiel 50 Prozent.
Auszubildende und Bürokräfte verursachen Kosten, bringen aber keine oder kaum verrechenbare Stunden. Sie zählen deshalb bei den Kosten mit, nicht bei den Stunden.
Schritt 2: Alle Kosten eines Jahres zusammenrechnen
Die Kosten bestehen aus drei Blöcken.
Der erste Block sind die Löhne: die Bruttolöhne der produktiven Mitarbeiter, Ausbildungsvergütungen und Löhne im Büro. Dazu kommt ein Zuschlag für die Lohnnebenkosten, also die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaft, Umlagen und Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Den genauen Prozentsatz für Ihren Betrieb kennt Ihr Lohnbüro oder Ihr Steuerberater. Im Beispiel sind es 38 Prozent.
Der zweite Block ist Ihr Unternehmerlohn. Wenn Sie als Inhaber kein festes Gehalt vom Betrieb bekommen, muss Ihre Arbeit trotzdem bezahlt werden. Setzen Sie deshalb einen Betrag an, der Ihrer Leistung entspricht, zum Beispiel das, was ein angestellter Meister kosten würde, einschließlich Ihrer eigenen Kranken- und Altersvorsorge. Im Beispiel sind das 6.000 Euro im Monat.
Der dritte Block sind die Fixkosten: Miete, Fahrzeuge und Sprit, Versicherungen, Werkzeug, Steuerberater, Telefon und Software. Denken Sie auch an Kosten, die nur einmal im Jahr anfallen, und rechnen Sie sie auf den Monat um.
Schritt 3: Selbstkosten pro Stunde berechnen
Teilen Sie die Gesamtkosten eines Jahres durch die produktiven Stunden. Das Ergebnis sind Ihre Selbstkosten pro Stunde. So viel kostet jede verrechenbare Stunde, bevor Gewinn und Nachlässe berücksichtigt sind.
Schritt 4: Mindestsatz und Zielsatz festlegen
Wenn Kunden Skonto ziehen oder Sie beim Preis nachgeben, kommt weniger bei Ihnen an. Bei 2 Prozent Skonto sind es nur 98 Prozent des Rechnungsbetrags. Deshalb teilen Sie die Selbstkosten durch 0,98. Das Ergebnis ist Ihr Mindestsatz. Jede Stunde darunter bringt Verlust.
Ein Betrieb braucht außerdem Gewinn, um Rücklagen zu bilden, Maschinen zu ersetzen und schwache Monate zu überbrücken. Gewinn und Skonto werden dabei vom Verkaufspreis gerechnet. Bei 12 Prozent Gewinn und 2 Prozent Skonto teilen Sie die Selbstkosten also durch 0,86. Würden Sie stattdessen 12 Prozent auf die Kosten aufschlagen, läge Ihr tatsächlicher Gewinn am Ende unter 12 Prozent des Preises. Das Ergebnis ist Ihr Zielsatz.
Privatkunden gegenüber müssen Sie nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer nennen, bei 19 Prozent also den Zielsatz mal 1,19. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus.
Beispielrechnung
Ein Betrieb mit zwei produktiven Mitarbeitern und dem Inhaber: Bruttolöhne 6.400 Euro im Monat, 38 Prozent Lohnnebenkosten, 6.000 Euro Unternehmerlohn, 4.250 Euro Fixkosten im Monat, 45 Ausfalltage, 75 Prozent Produktivität der Mitarbeiter, 50 Prozent Produktivität des Inhabers, 12 Prozent Gewinn und 2 Prozent Skonto.
| Posten | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Produktive Stunden Mitarbeiter | 2 × 1.640 h × 75 % | 2.460 h |
| Produktive Stunden Inhaber | 1.640 h × 50 % | 820 h |
| Produktive Stunden gesamt | 3.280 h | |
| Löhne mit Nebenkosten | 6.400 € × 12 × 1,38 | 105.984 € |
| Unternehmerlohn | 6.000 € × 12 | 72.000 € |
| Fixkosten | 4.250 € × 12 | 51.000 € |
| Gesamtkosten pro Jahr | 228.984 € | |
| Selbstkosten pro Stunde | 228.984 € ÷ 3.280 h | 69,81 € |
| Mindestsatz netto | Selbstkosten ÷ 0,98 | 71,24 € |
| Zielsatz netto | Selbstkosten ÷ 0,86 | 81,18 € |
| Zielsatz brutto | Zielsatz × 1,19 | 96,60 € |
Gerechnet wurde mit ungerundeten Zwischenwerten, deshalb können beim Nachrechnen mit gerundeten Zahlen einzelne Cent abweichen.
Nimmt dieser Betrieb 55 Euro pro Stunde, fehlen ihm gegenüber dem Mindestsatz gut 16 Euro pro Stunde. Aufs Jahr gerechnet sind das nach Abzug von Skonto rund 52.000 Euro. Für den Inhaber bleibt dann rechnerisch statt 6.000 Euro nur ein Unternehmerlohn von rund 1.650 Euro im Monat.
Typische Rechenfehler
Wer den eigenen Unternehmerlohn weglässt oder sehr niedrig ansetzt, bekommt einen Stundensatz, der auf dem Papier die Kosten deckt. Die eigene Arbeit bleibt dabei aber unbezahlt.
Eine zu hoch angesetzte Produktivität verteilt die Kosten auf Stunden, die es nicht gibt. Rechnet der Beispielbetrieb bei den Mitarbeitern mit 90 statt 75 Prozent, sinkt der Mindestsatz von 71,24 Euro auf rund 61,95 Euro, obwohl sich an den Kosten nichts geändert hat.
Dasselbe gilt für zu wenige Ausfalltage. Urlaub allein reicht nicht, auch Krankheitstage gehören dazu.
Bei den Fixkosten fehlen oft Beträge, die nur jährlich anfallen, etwa Versicherungen oder Kfz-Steuer. Sie gehören anteilig in jeden Monat.
Stundensatz mit dem kostenlosen Rechner berechnen
Sie müssen das nicht von Hand rechnen. Mit dem kostenlosen Stundensatz-Rechner geben Sie Ihre eigenen Zahlen ein und sehen sofort Ihren Mindestsatz, Ihren Zielsatz und wie viel Geld Ihnen mit Ihrem aktuellen Satz im Jahr entgeht. Mit dem Kosten-Check prüfen Sie außerdem, was steigende Sprit- und Betriebskosten für Ihren Stundensatz bedeuten. Den ausführlichen Report mit den Kosten pro Arbeitstag erhalten Sie auf Wunsch als PDF per E-Mail. Der Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar.
Die Rechnung ist eine Kalkulationshilfe und ersetzt keine Steuer- oder Betriebsberatung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihre Handwerkskammer oder einen Betriebsberater.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was ein Mitarbeiter pro Stunde brutto verdient. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den der Betrieb dem Kunden pro Stunde berechnet. Er enthält zusätzlich die Lohnnebenkosten, alle Betriebskosten, den Unternehmerlohn und den Gewinn und ist deshalb deutlich höher.
Gehört mein eigener Lohn in den Stundensatz?
Ja. Ihr Unternehmerlohn ist ein fester Kostenbestandteil. Ohne ihn arbeiten Sie rechnerisch umsonst, auch wenn der Betrieb scheinbar kostendeckend läuft.
Wie hoch ist ein üblicher Stundensatz im Handwerk?
Das hängt stark vom Gewerk, der Region und den Kosten des einzelnen Betriebs ab. Ein Vergleichswert sagt deshalb wenig darüber aus, ob Ihr eigener Satz reicht. Verlässlich ist nur die Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr und zusätzlich immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: Lohnerhöhungen, ein neues Fahrzeug, gestiegene Miete oder ein neuer Mitarbeiter.